Wir haben folgende Situation: Man möchte in 2030 15 Mio. E-Autos auf der Straße haben. Dafür müssen in den nächsten Jahren jeweils ungefähr 2 Mio. E-Autos neu zugelassen werden. Wir starten im Jahr 2022. Nettostromerzeugung sei 250 TWh fossil, 250 TWh Erneuerbarer Strom. Ein E-Auto hat einen Strombedarf von rund 2.500 kWh im Jahr. Die 2 Mio. neu hinzukommenden E-Autos haben in 2023 einen Strombedarf von 5 TWh (2.500 kWh x 2 Mio.). Wir gehen davon aus, dass das Angebot an Erneuerbarem Strom von 2022 nach 2023 nicht steigt, womit der zusätzliche Strom von fossilen Kraftwerken gedeckt werden muss. Der Fossilstrom hat einen CO2-Emissionsfaktor von rund 1 kg/kWh. Damit errechnen sich zusätzliche Emissionen in Höhe von 5 Mio. Tonnen CO2.

Wie viel CO2 wird durch den Wegfall der Verbrenner eingespart? Ein Verbrenner fahre 14.000 km, es sind 2 Mio. Fahrzeuge, und jedes erzeuge 150 Gramm CO2/km. Gefahrene Strecke = 14.000 mal 2 Mio. = 28 Mrd. km. Emissionen = 28 Mrd. km x 0,150 g/km = 4,2 Mio. Tonnen C02.

Ergebnis: Zusätzliche Emissionen von 0,8 Mio. Tonnen CO2. Nach dieser Rechnung sind die Emissionen durch den Austausch der Verbrenner durch E-Autos in 2023 höher als in 2022.

E-Auto-Fans werden jetzt sagen: Man muss mit dem Emissionsfaktor des Durchschnittsstrom rechnen, der ungefähr halb so hoch ist. Das geht aber nicht wegen der Annahme, dass der Strom aus Erneuerbaren nicht gesteigert wurde. Natürlich kann das Stromangebot an Erneuerbarem steigen. Das ist ja auch das erklärte Ziel der Energiewende. Das Angebot kann wenig, kann aber auch viel steigen. Aber das ist hier nicht Thema. Hier geht es darum, nachzuweisen, dass für Zusatzstrom auch der Emissionsfaktor für den Zusatzstrom der regelbaren fossilen Kraftwerke anzusetzen ist. Es gibt keinen Grund den Emissionsfaktor für den Durchschnittsstrom anzuwenden.